Leitlinien für die EU Datenschutz-Richtlinie entwickelt.
Die Europäische Union hat die Regeln für das Erheben und Speichern persönlicher Daten geändert. Die neue EU-Datenschutzverordnung (DS-GVO) wird am 25. Mai 2018 wirksam. Bis dahin haben Vereine und Verbände noch Zeit ihre Mitgliederverwaltung, Datenbanken und Websites anzupassen.
Rechtsanwalt Christian Heieck (Schwäbischer Chorverband) hat dazu ausführliche und verständliche Leitlinien erarbeitet. Sie sind auf der Internetseite des Badischen Chorverbands veröffentlicht. Unter anderem enthält er ein Muster einer Datenschutzerklärung für die Internetseiten der Vereine.
Außerdem hat der Landesdatenschutzbeauftragte Baden-Württemberg einen neuen Leitfaden veröffentlicht.